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Agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Gültigkeit

1.1 Für den Geschäftsverkehr mit Carolin Winz, Marketingberatung, Gewerbestraße 1, A-6973 Höchst, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Der Vertragspartner wird nachfolgend Kunde genannt. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Carolin Winz, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2 Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Carolin Winz ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) bekannt gegeben. Änderungen können jederzeit erfolgen und erlangen vier Wochen nach Bekanntgabe Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht.

 

 2. Angebot, Vertragsschluss, Kostenvoranschlag

2.1. Angebote von Carolin Winz sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Grundlage für die Erstellung des Angebots bzw. Kostenvoranschlages bilden die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Hilfsmittel.

2.2. Der Kunde hat das Angebot auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung/ Auftragserteilung durch Carolin Winz zustande, und zwar wahlweise entweder durch Absendung eines formlosen Bestätigungsschreibens oder einer firmenmäßig unterfertigten Auftragsbestätigung von Carolin Winz mittels E-Mail oder Post.

2.3. Das Angebot bzw. der Kostenvoranschlag wird von Carolin Winz nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Bestellung/Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird Carolin Winz den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

3. Preise, Abnahme und Zahlungsbedingungen

3.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Produktes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail ohne digitale Signatur. Auf Verlangen des Kunden werden Rechnungen postalisch versandt.

3.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

3.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen von Carolin Winz, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

3.4. Bei Zahlungsverzug vom genannten Zahlungsziel sowie darauffolgender zweifacher Mahnung ist Carolin Winz zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen inkl. aller Forderungen aus dem letztlich stillgelegten und aktuellen Vertrag (zu 100 %) gegen über dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Bei Zahlungsverzug des Zahlungszieles (14 Tage) laut Erstrechnung kann Carolin Winz einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen. Ein Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit berechtigt Carolin Winz zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag mit dem Auftraggeber.

3.5. Carolin Winz ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Carolin Winz eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

4. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

4.1. Carolin Winz ist bestrebt, die vereinbarten Lieferfristen und -termine nach Möglichkeit einzuhalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.

4.2. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von Carolin Winz nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von Carolin Winz führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

4.3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefs möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

4.4. Sollte sich bei der Durchführung des Auftrages herausstellen, dass die Erbringung der Leistung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, wird Carolin Winz dies dem Kunden sofort anzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft dieser nicht die Voraussetzung, dass die Ausführung bzw. Erbringung der Leistung möglich wird, kann Carolin Winz die Ausführung ablehnen und vom Auftrag zurückzutreten. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Säumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist Carolin Winz zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sämtliche ihr entstandenen Kosten und Spesen sind vom Kunden zu ersetzen.

4.5. Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Carolin Winz möglich. Ist Carolin Winz mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe eines Drittels des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

 

5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

5.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zu verweigern oder zurückzuhalten.
5.2. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Carolin Winz mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

 

6. Nutzung

6.1. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Carolin Winz.

6.2. Es ist dem Kunden oder Dritten nicht gestattet, die urheberrechtlich geschützten Leistungen von Carolin Winz oder von mit ihr kooperierenden Dienstleistern durch alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten nach dem Urheberechtsgesetz ohne Zustimmung von Carolin Winz zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen und wiederzugeben, zu bearbeiten oder umzugestalten.

6.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm gewährten nicht-exklusiven Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.

6.4. Carolin Winz ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (offene Dateien), so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Carolin Winz dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Carolin Winz geändert werden.

 

7. Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Wochen ab Annahme gemäß 3. dieser AGB.

7.2. Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, ausreichend spezifiziert und schriftlich zu rügen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Carolin Winz alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Carolin Winz ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

7.3. Sofern Carolin Winz Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienstleistungen erbringt (z.B. Kosten für Hilfestellung, Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen) werden diese gemäß den gültigen Dienstleistungssätzen nach Zeitaufwand verrechnet. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, die durch Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstigen Eingriffe, die vom Kunden oder von dritter Seite vorgenommen worden sind, verursacht wurden.

7.4. Ferner übernimmt Carolin Winz keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, die Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

 

8. Haftung, Schadenersatz

8.1. Schadenersatzansprüche gegen Carolin Winz sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder besonders grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.

8.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Carolin Winz nicht.

8.3. Carolin Winz haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Carolin Winz zugänglich sind.

 

9. Eigenwerbung

Carolin Winz ist dazu berechtigt, sowohl Kopien von erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden als auch Auftraggeber, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich zu nennen.

 

10. Rechtswahl, Gerichtsstand

Für die vertragliche Bestimmung gilt österreichisches Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Gerichtsstand ausschließlich der für Carolin Winz zuständige Gerichtsbezirk, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist.

 

11. Schlussbestimmung

Jegliche Geschäftsabschlüsse mit Carolin Winz basieren grundsätzlich auf diesen AGB. Dieses gilt auch für alle nachfolgenden Geschäftsvorgänge, bei denen nicht explizit auf die AGB von Carolin Winz verwiesen wird.
Carolin Winz stimmt entgegenstehenden AGB der Geschäftspartner einzig in Schriftform zu. Eine stillschweigende Anerkennung der AGB und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, z.B. durch eine Gegenbestätigung unter Hinweis auf anderslautende AGB bzw. Einkaufsbedingungen, findet, auch bei unterlassenem Widerspruch seitens Carolin Winz, nicht statt.

Vereinbarte Änderungen an der AGB von Carolin Winz werden nur in schriftlicher Form wirksam.

Falls Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sind oder werden, bleiben alle weiteren Punkte bestehen und stellen damit die Grundlage der Geschäftsbeziehung dar.

Stand Juli 2021